FAQ - für Energiekunden

Was ist VEA-Online?
VEA-Online ist eine Ausschreibungs- und Vergabeplattform für Strom- und Erdgasverträge.

Was ist der Unterschied zwischen Auktionen und Ausschreibungen?
Bei VEA-Online-Ausschreibungen erfolgt nur die Ausschrebung online, die Lieferanten erstellen herkömmliche schriftliche Angebote. Bei VEA-Online-Auktionen wird auch die Vergabe online über Versteigerungen durchgeführt. Basis dafür sind Musterverträge bzw. Eckpunktepapiere, die dem Kunden und dem Lieferanten vor der VEA-Online-Auktion bekannt sind. Zugelassene Lieferanten geben dann ihre Gebote ab, wobei das günstigste Gebot unterhalb einer Preisschranke den Zuschlag erhält.

Für welche Kunden ist VEA-Online geeignet?
Kunden, die an günstigen Strom- und Erdgaspreisen interessiert sind und die sich möglichst effizient einen bundesweiten Überblick über die Marktpreise verschaffen wollen.

Was bezahlt der Kunde für die Teilnahme an VEA-Online?
Unternehmen zahlen ein Dienstleistungs-Honorar gemäß der aktuellen Preisliste. Das Honorar richtet sich nach dem Umfang der Auktion bzw. der Ausschreibung. VEA-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen für die Nutzung von VEA-Online.

Welche Lieferanten werden in die Ausschreibung einbezogen?
Es werden vom VEA nur solche Lieferanten zugelassen, die die Gewähr bieten, die eingegangenen Verpflichtungen auch einhalten zu können.

Kann der Kunde bestimmte Lieferanten von der Ausschreibung und Vergabe ausschließen?
Sollte der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, einen oder mehrere Lieferanten von der Ausschreibung ausschließen wollen, so werden diese Lieferanten keine Kenntnis von der entsprechenden Auktion bzw. Ausschreibung erhalten.

Ist das Ergebnis für den Kunden verbindlich?
Der Kunde legt in Absprache mit dem VEA eine so genannte TOP1-Preisschranke fest. Diese Schranke bezieht sich auf den Durchschnittspreis in ct/kWh bzw. €/MWh. Das Ergebnis der Auktion ist für den Kunden unverbindlich, solange die TOP1-Schranke nicht von mindestens einem Lieferanten erreicht oder unterschritten wird. Sobald während der Auktion die TOP1-Schranke erreicht oder unterschritten wird, ist der Kunde verpflichtet, mit dem günstigsten Anbieter einen Stromliefervertrag abzuschließen.

Wer kann während einer Auktion die Gebote einsehen?
Die ausschreibungsrelevanten Daten sowie die aktuell 3 günstigsten Gebote in anonymer Form sind den Lieferanten zugänglich, die mit marktgerechten Preisen an der Auktion teilnehmen.

Welche Preisregelung wird bei Stromauktionen vereinbart?
Der Kunde zahlt für den Energieanteil einen Arbeitspreis in ct/kWh bzw. €/MWh. Dieser Arbeitspreis kann vom Lieferanten nach HT-/NT-Zeit unterschieden werden, wobei hier die Börsenzeiten der deutschen Strombörse EEX in Ansatz gebracht werden. Dabei entspricht die HT-Zeit der Peak-Zeit (Mo - Fr 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr), die NT-Zeit bzw. Off-Peak-Zeit entspricht der übrigen Zeit.

Was ist alles im Strompreis enthalten?
Die o.g. Gebotspreise sind reine Energiepreise inkl. Regelenergie, d.h. es findet ein "normaler" offener Vollstromliefervertrag Anwendung. Die Energiepreise beinhalten nicht Bestanteile wie Netznutzungsentgelte (NNE) und Konzessionsabgabe (KA), Belastungen aus KWKG, §18- sowie §19-Umlage, Offshore-Netzumlage die Strom- und Umsatzsteuer sowie sonstige individuelle Kosten wie z.B. Blindstromkosten. Diese Positionen werden vom Lieferanten 1:1 an den Kunden weiterberechnet. Die Preisschranken sind daher im Regelfall ohne Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern gesetzt.

Welche Preisregelung wird bei Erdgasauktionen vereinbart?
Der Kunde zahlt für den Energieanteil einen Arbeitspreis in ct/kWh bzw. €/MWh sowie ggf. einen Grundpreis in €/a.

Was ist alles im Erdgaspreis enthalten?
Die o.g. Gebotspreise sind reine Energiepreise. Die Energiepreise beinhalten nicht die Netznutzungsentgelte (NNE), die Konzessionsabgabe (KA), die Bilanzierungsumlage, die Kosten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie der Gasspeicherumlage, der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie sonstige individuelle Kosten. Im abgegebenen Arbeitspreis und in der festzulegenden Preisschranke sind die Positionen VHP-Entgelt, Konvertierungsentgelt und Konvertierungsumlage enthalten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Herr
Henning Stritzke

VEA Beratungs-GmbH
Postfach 81 03 07
30503 Hannover

Tel.: 0511/9848-0
Fax: 0511/9848-288
E-Mail: info@vea-online.de