FAQ - für Energielieferanten
 Was ist VEA-Online?
VEA-Online ist eine Ausschreibungsplattform für Strom- und Erdgasverträge.
 
 Was ist der Unterschied zwischen Auktionen und Ausschreibungen?
Bei VEA-Online-Ausschreibungen erfolgt nur die Ausschreibung online, die Lieferanten erstellen herkömmliche schriftliche 
Angebote. Bei VEA-Online-Auktionen wird auch die Vergabe online über Versteigerungen durchgeführt. Basis dafür 
sind Musterverträge bzw. Eckpunktepapiere, die dem Kunden und dem Lieferanten vor der VEA-Online-Auktion bekannt sind. 
Zugelassene Lieferanten geben dann ihre Gebote ab, wobei das günstigste Gebot unterhalb einer Preisschranke den Zuschlag 
erhält.
 
 Welche Lieferanten können an VEA-Online teilnehmen?   
Nur Lieferanten, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von VEA-Online schriftlich akzeptiert haben und vom VEA 
zugelassen werden, können an den Auktionen und Ausschreibungen teilnehmen.
 Wer betreibt VEA-Online?  
VEA-Online wird von der VEA Beratungs-GmbH betrieben, einer hundertprozentigen Beteiligungsgesellschaft des Bundesverbandes 
der Energie-Abnehmer e.V. (VEA).
 Welche Preisregelung wird bei Stromauktionen vereinbart?  
Der Kunde zahlt für den Energieanteil einen Arbeitspreis in ct/kWh bzw. €/MWh. Dieser Arbeitspreis kann vom Lieferanten 
nach HT-/NT-Zeit unterschieden werden, wobei hier die Börsenzeiten der deutschen Strombörse EEX in Ansatz gebracht werden. 
Dabei entspricht die HT-Zeit der Peak-Zeit (Mo - Fr 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr), die NT-Zeit bzw. Off-Peak-Zeit entspricht der 
übrigen Zeit.
 Was ist alles im Strompreis enthalten?  
Die o.g. Gebotspreise sind reine Energiepreise inkl. Regelenergie, d.h. es findet ein "normaler" offener 
Vollstromliefervertrag Anwendung. Die abgegebenen Energiepreise beinhalten nicht Bestanteile wie Netznutzungsentgelte (NNE), 
Konzessionsabgabe (KA), die Belastungen aus EEG und KWKG, §18- sowie §19-Umlage, Offshore-Netzumlage, Strom- und 
Umsatzsteuer sowie sonstige individuelle Kosten wie z.B. Blindstromkosten. Die Preisschranken umfassen daher den reinen Energiepreis.
 Welche Preisregelung wird bei Erdgasauktionen vereinbart? 
Der Kunde zahlt für den Energieanteil einen Arbeitspreis in ct/kWh bzw. €/MWh sowie ggf. einen Grundpreis in €/a.
 Was ist alles im Erdgaspreis enthalten? 
Die o.g. Gebotspreise sind reine Energiepreise. Die Energiepreise beinhalten nicht die Netznutzungsentgelte (NNE), 
die Konzessionsabgabe (KA), die Bilanzierungsumlage, die Kosten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie der 
Gasspeicherumlage, der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie sonstige individuelle Kosten. Im abgegebenen Arbeitspreis und in 
der festzulegenden Preisschranke sind die Positionen VHP-Entgelt, Konvertierungsentgelt und Konvertierungsumlage enthalten.
 Welche Ausschreibungsdaten werden zur Verfügung gestellt?  
In der Regel erhalten die Lieferanten folgende Daten: Ausschreibendes Unternehmen, Adresse der Abnahmestelle, 
Lastgangdaten für eine komplette Abrechnungsperiode, örtlicher Netzbetreiber, Netzzugangsebene, Vertragsbeginn, 
Vertragsende, Beginn der Auktion bzw. Ausschreibung, voraussichtliches Ende der Auktion bzw. Ausschreibung sowie gewünschte 
Bindefrist. Bei Auktionen zusätzlich die Karenzzeit sowie die TOP1-Preisschranke. Sofern ausnahmsweise die Lastgangdaten 
nicht zur Verfügung gestellt werden können, werden die monatlichen Strommengen (ggf. aufgeteilt in HT und NT) und 
die monatlichen maximalen Leistungen hinterlegt.
 Wer prüft die Ausschreibungsunterlagen?  
Der VEA prüft im Rahmen seiner Möglichkeiten alle ausschreibungsrelevanten Daten. Der VEA lässt sich von 
den ausschreibenden Unternehmen die Richtigkeit der Daten schriftlich bestätigen.
 Welche technischen Voraussetzungen benötigt ein Lieferant für die Teilnahme an VEA-Online? 
Es wird ein PC mit Internetzugang benötigt. Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der verschlüsselten 
Datenübertragung im Einzelfall zu Schwierigkeiten mit lieferanteneigenen Firewall-Lösungen kommen kann. Im Rahmen 
seiner Möglichkeiten ist der VEA zu entsprechender Hilfe bereit.
 Welche Verbindlichkeiten haben die Gebote der Lieferanten? 
   Alle abgegebenen Gebote der Lieferanten sind bindend. Die Bindefrist der Gebote wird in der jeweiligen Auktion angezeigt.
 
  Wie werde ich über neue Auktionen bzw. das Ergebnis von Auktionen informiert? 
  Alle zu einer Auktion zugelassenen Lieferanten werden per E-Mail über neue Auktionen und Ausschreibungen 
  regelmäßig informiert. Nach Auktionsende werden alle Lieferanten, die sich an der Auktion beteiligt haben, 
  über den Ausgang der Auktion informiert.
 
   Welche Kosten entstehen Lieferanten für die Teilnahme an VEA-Online? 
    Der Zugang für Lieferanten ist ohne Kosten verbunden. Das Ergebnis der Auktion soll ein möglichst 
    günstiger Strom- bzw. Erdgaspreis für den Kunden sein.
 
     Können die Musterlieferverträge für Strom und Gas nach Auktionsende noch verändert werden? 
   Selbstverständlich können einvernehmlich mit dem Kunden Änderungen am VEA-Musterliefervertrag vorgenommen werden. 
   Solange keine wirtschaftlichen Verschlechterungen für den Kunden entstehen, wird der VEA den neuen Lieferanten bei derartigen 
   Wünschen unterstützen.
 
Herr
Henning Stritzke
VEA Beratungs-GmbH
Postfach 81 03 07
30503 Hannover
Tel.: 0511/9848-0
Fax: 0511/9848-288
E-Mail: info@vea-online.de